Die Staatsanwaltschaft vertritt und verteidigt vor Gericht die Verfassungsorgane (Präsidium der Republik, Kammer und Senat, Regierung, Verfassungsgericht, Staatsrat, Rechnungshof, CNEL usw.), Justizorgane (Kassation, Berufungsgerichte usw.). .) und alle Verwaltungen des Staates, in ausschließlicher und obligatorischer Weise (sog. Pflichtpatronat), und der Regionen mit Sonderstatut gemäß Art. 1 des Königlichen Erlasses vom 30. Oktober 1933, n. 1611, sowie verschiedene nichtstaatliche öffentliche Verwaltungen und subventionierte Einrichtungen (sogenannte autorisierte Patronate), die dem Schutz oder sogar nur der Aufsicht des Staates unterliegen, darunter in erster Linie mehrere Regionen mit ordentlichem Statut (so -genannt besondere Schirmherrschaft der Regionen mit ordentlichem Statut ), gemäß Art. 107 des Präsidialerlasses Nr. 616/1977; die Advocacy vertritt und verteidigt auch einige internationale Organisationen (z. B. die EU-Kommission, die Europäische Investitionsbank der EIB, die NATO und die FAO); es ist auch vorgesehen, dass die Staatsanwaltschaft die Vertretung und Verteidigung öffentlicher Bediensteter "in sie betreffenden Zivil- und Strafurteilen wegen Tatsachen- und Dienstsachen" übernimmt, wenn die Verwaltungen oder Körperschaften dies verlangen und der Generalanwalt des Staates die Möglichkeit anerkennt "(Art. 44 RD Nr. 1611/1933 zit.). Aufgrund der Bestimmungen von Art. 48 des Königlichen Dekrets Nr. 1611/1933 vertritt und verteidigt die Staatsanwaltschaft auch ausländische Verwaltungen, wie zB das Konsulat eines fremden Staates oder gar eines fremden Staates (Senegal, ex DVR 19.7.1996).
Von besonderer Bedeutung ist die Verteidigung der Staatsanwaltschaft zugunsten der Regionen und regionalen Körperschaften (der Körperschaft des Nationalparks Veio und aller anderen Körperschaften der Nationalparks) im Hinblick auf das Gesetz zur Änderung des Titels V der Verfassung. Heute verteidigt die Staatsanwaltschaft die sogenannten unabhängigen Behörden (Behörde für Wettbewerb und Markt, Behörde für Garantien in der Kommunikation, Behörde für öffentliche Versorgungsleistungen für Strom und Gas und für Telekommunikation, CONSOB - Nationale Kommission für Unternehmen und die Börse, Garant für Rundfunk und Verlag, Garant für den Schutz personenbezogener Daten, Garantiekommission für die Umsetzung des Gesetzes Nr. 146 vom 12. Juni 1990 über das Streikrecht in wesentlichen öffentlichen Diensten usw.), einige Aktiengesellschaften mit Beteiligung der Öffentlichkeit (wie z. B. ANAS und CONI) und diverse andere Privatfächer (z. B. die lyricosymphonischen Stiftungen).
In den letzten Jahren hat sich die Rolle der Staatsanwaltschaft in flexibler Weise entsprechend der Entwicklung des staatlichen und regionalen Systems geändert, auch in Bezug auf die unterschiedliche Position, die der Staat und die Regionen gegenüber eingenommen haben -gegenüber der Gemeinschaft.